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Photovoltaik-Förderung

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Solardachziegel

KfW-Kredite, EEG-Einspeisevergütung, Förderung der Länder und mehr: Solar soll sich loh­nen (Foto: Franz Kimmel)

Die Energiewende ist in vol­lem Gange, aber Maßnahmen zur nach­hal­ti­gen und un­ab­hän­gi­gen Energie­ver­sor­gung sind stets auch mit Kosten ver­bun­den. Wir in­for­mie­ren über Förderung, Maßnahmen der Bundesländer und mehr.

Förderungs­maß­nahmen für Photo­voltaik

Vor der Suche nach der pas­sen­den Förderung soll­ten ei­ni­ge Fragen be­ant­wor­tet werden:

  • Wird die PV-Anlage auf einem pri­va­ten, öf­fent­li­chen oder Firmengebäude installiert?
  • Handelt es sich um eine Erweiterung einer be­stehen­den Anlage oder soll diese neu er­rich­tet werden?
  • Suche ich nach einer Aufdachanlage, Solardachziegeln, einem Balkonkraftwerk, einer frei­ste­hen­den Lösung oder einer Solarthermieanlage?
  • Möchte ich zu­sätz­lich einen Speicher oder eine Wallbox in­stal­lie­ren lassen?

Bei der Auswahl der pas­sen­den Fördermittel un­ter­stüt­zen Energie­berater:innen. Bei den Maß­nahmen wird ge­ne­rell zwi­schen zwei Arten von fi­nan­zi­el­len Anreizen un­ter­schie­den: Einerseits gibt es Förderungen zur Anschaf­fung einer Anlage, an­de­rer­seits die Förderung im lau­fen­den Betrieb durch die Einspeise­vergütung laut Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG).


Förderung über die Kredit­anstalt für Wieder­aufbau (KfW)

„Photovoltaik-Anlagen auf Dächern, an Fassaden oder auf Freiflächen“ kön­nen durch die KfW un­ter­stützt wer­den. Der Kredit „Erneuerbare Energien – Standard (270)“ soll Privathaushalte, Unternehmen, Vereine und an­de­re ge­mein­nüt­zi­ge Einrichtungen die Anschaffung einer PV-Anlage er­leich­tern und kann au­ßer­dem die Energieberatung oder einen Batteriespeicher um­fas­sen. Der Antrag und die Bewilligung für die Förderung müs­sen un­be­dingt vor Beauftragung der Gewerke erfolgen.


Förderung über Einspeise­ver­gütung laut EEG

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) hält fest, dass Personen, die Strom aus er­neu­er­ba­ren Energien ins Stromnetz ein­spei­sen, dafür eine Vergütung er­hal­ten müs­sen. Seit dem 1. Januar 2023 liegt der Vergütungssatz für Hausdachanlagen unter zehn Kilowatt Leistung (Inbetriebnahme ab 30. Juli 2022) bei 8,2 Cent pro Kilowattstunde. Anlagen, die bis zu 40 Kilowatt Leistung er­brin­gen, er­hal­ten im­mer­hin 7,1 Cent pro Kilowattstunde. PV-Lösungen, die schon vor dem 30. Juli 2022 Strom pro­du­zier­ten, er­hal­ten 20 Jahre lang eine gleich­blei­ben­de Vergütung für jede ein­ge­speis­te Kilowattstunde Solarstrom.

Solardachziegel-Verlegung

Fördermaßnahmen grei­fen nicht nur bei PV-Anlagen selbst: Auch die Energieberatung, Installation und wei­te­re Dienstleistungen rund um die Anschaffung einer Solarlösung kön­nen ge­för­dert wer­den oder von Steuerbefreiungen pro­fi­tie­ren – wie die hier ab­ge­bil­de­te Montage von Solardachziegeln. (Foto: Amelie Niederbuchner, WE SUM GmbH)



Steuervorteile Photo­voltaik

Solaranlagen und da­zu­ge­hö­ri­ge Stromspeicher sind seit dem 1. Januar 2023 von der Umsatzsteuer be­freit. Gleiches gilt für die Montagearbeiten, Anlieferungen und Leistungen von Subunternehmen. PV-Anlagen kön­nen unter an­de­rem dann steu­er­frei be­trie­ben wer­den, wenn sie in einem Einfamilienhaus, einem Nebengebäude oder auf einem Betriebsgebäude ohne Wohnmöglichkeiten in­stal­liert sind.

Quelle: Autarq GmbH


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